Barrierefreiheit

Upper Austrian Research GmbH

Hafenstraße 47-51, 4020 Linz
Bauteil B, Stiege 2, 1. Stock

Tel.:+43-732-9015-5600
office@uar.at
Web: https://www.uar.at

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Upper Austrian Research GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Upper Austrian Research GmbH: https://www.uar.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend angeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/210

  • Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer:innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
  • Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer:innen nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
  • Wenn Links neue Fenster öffnen, ist dieses Verhalten nicht immer mit dem Zusatz „öffnet in einem neuen Fenster“ als Tooltipp ausgezeichnet.
  • Dateiformate (PDF-Dokumente) sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer:innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.07.2023 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Websites mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten der Webseite mittels Evaluierung nach WCAG 2.0 AA. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten wie Startseite, Inhaltsseiten, News, Events, Karriere, Suche, Kontakt, Formulare, etc.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Angebote auf dieser Website werden laufend verbessert, aktualisiert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@uar.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Webseite uar.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Upper Austrian Research GmbH
Hafenstraße 47-51
4020 Linz
E-Mail: office@uar.at
Telefon: +43-732-9015-5600

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren